Auf Einladung des Ministeriums für Staatsvermögen führte MBA Polska Gespräche über die Voraussetzungen für MBA-Absolventinnen und -Absolventen zur Mitwirkung in Aufsichtsräten von Unternehmen mit Staatsbeteiligung.
Nach Angaben von MBA Polska plante das Ministerium keinen Entzug dieser Rechte. Im Mittelpunkt standen vielmehr Qualität, Transparenz und mögliche Präzisierungen der Anforderungen an Managementerfahrung.
Das Ministerium bekundete zudem Interesse daran, das Potenzial der MBA-Polska-Community künftig in Konsultationen einzubeziehen.